Guten Morgen, verbunden mit einem leisen Hilfeschrei...
Dem hiesigen Betreuungsverein haben drei Betreuerinnen ihr Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß zum 30.09.2019 gekündigt.
Ich habe eine Mitteilung von einer dieser Betreuerinnen erhalten, dass der Verein daraufhin eine fristlose Kündigung aussprach und am 05.09.2019 um 12 Uhr die Wegnahme sämtlicher Arbeitsmittel erfolgte.
Seitens der Richterin wurden trotzdem in allen Verfahren klarstellende Beschlüsse dahingehend erlassen, dass der Statuswechsel von Verein auf Berufsbetreuung erst zum 01.10.2019 stattfindet. Ich habe die Richterin auf die vor dem 01.10.2019 liegende fristlose Kündigung hingewiesen, die Beschlüsse sind trotzdem so ergangen.
Mir ist nun wie gesagt bekannt, dass die Betreuerinnen vom 05. – 30.09.2019 nicht mehr für den Verein tätig sein konnten, aber auf ihren Betreuerausweisen noch "Mitarbeiterin des Vereins" draufstand.
Jetzt kriege ich Vergütungsanträge vom Betreuungsverein für den Zeitraum 06.09. bis 30.09.2019.
Wem steht die Vergütung zu?
Muss ich
a) auf den Statuswechsel abstellen und die Betreuerinnen hätten einen Zahlungsanspruch gegen den Verein, den sie ggf. arbeitsgerichtlich geltend machen müssten?
b) den Antrag monieren, weil ich weiß, dass eine Vereinsbetreuung praktisch nicht mehr stattfand?
Sind vielleicht schonmal ähnliche Fälle gerichtlich entschieden worden?
Vielen Dank im Voraus...