BMI ausschlaggebend für Übernahme/ Verbeamtung auf Lebenszeit?

  • prakt. Beispiel - wenn auch aus dem mittleren Dienst:
    vor der Einstellung zur Ausbildung kommt der Hinweis zum abnehmen bis zur Prüfung - nicht geschafft; nach der Prüfung Einstellung als Probebeamter mit dem Hinweis bis zum Ende der Probezeit abzunehmen - nicht geschafft; Probezeit auf das Doppelte verlängert (da arbeitstechnisch wirklich Spitze) mit der Auflage, endlich Gewicht zu reduzieren - nicht geschafft; also keine Lebenszeit und Entlassung.


    Die Justiz kann sich sowas eigentlich jetzt schon nicht mehr leisten. Angesichts der aktuellen Bewerberzahlen ist es unfassbar, auf solche Leute zu verzichten.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Warum sollte er sich da auch die Tarifgehälter der Justiz antun?


    Ist jetzt auch schon einige Jährchen her, die Geschichte. Soweit ich weiß, hat die betreffende Person danach das Bundesland gewechselt, es dort kurz in der Justiz versucht, aber ist dort wohl auch nach kurzer Zeit wieder ausgeschieden.

  • Ich hatte auch eine Kollegin in meinem Jahrgang, die zwar ohne Probleme eingestellt wurde, als es dann aber auf die Lebenszeitverbeamtung zuging, eine Gewichtsauflage bekommen hat.
    Ich habe damals weder am Anfang noch dann Probleme gehabt, obwohl ich damals und auch zum Zeitpunkt der Lebenszeitverbeamtung übergewichtig war mit einem BMI von ca. 34, was ja schon echt nicht ohne ist.
    Meine Kollegin war aber wohl so massiv übergewichtig, dass sie da befürchtet haben, dass das schon kurzfristige Probleme bringen kann.
    Soweit ich das mitbekommen habe, hat sie das Ziel erreicht, wurde BaL und hat dann alles stetig wieder zugenommen. Ist schon irgendwie sinnlos.

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