Zuständiges Gericht Kostenfestsetzung

  • Hallo zusammen,

    in einer M-Sache wurde aufgrund eines Antrages ein Pfändungsfreibetrag durch das Amtsgericht festgesetzt. Dieses Verfahren ist in die Beschwerde gegangen, wo durch das LG entschieden wurde, dass die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Schuldner zu 3/4 und die Gläubigerin zu 1/4 Anteil trägt. Außergerichtliche Kosten wurden bereits ausgeglichen. Die Gläubigerin hat ihren Anteil an den Gerichtskosten bereits gezahlt und darüber hinaus auch den Anteil des Schuldners als Zweitschuldner. Diese Zweitschuldnerkosten möchte sich die Gläubigerin jetzt gegen den Schuldner festsetzen lassen. Die KR hat logischerweise das LG erstellt. Jetzt steh ich aber auf dem Schlauch. Ist für die Kostenfestsetzung jetzt nicht auch das LG zuständig?

  • Die Kostenfestsetzung ist immer ein erstinstanzliches Verfahren: § 103 Abs. 2 Satz 1 ZPO ("Der Antrag auf Festsetzung des zu erstattenden Betrages ist bei dem Gericht des ersten Rechtszuges anzubringen.").

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