Hallo,
ich bin neu in der Beratungshilfe und habe nun folgenden Fall, bei dem ich gerne eure Meinung hören würde:
Beantragt wird Beratungshilfe für die "Beendigung des Nutzungsverhältnisses der Wohnung".
Die Antragsstellerin lebt (noch) im Studentenwohnheim, sie soll dieses nun aber verlassen, da sie im Wintersemester nicht mehr immatrikuliert ist. Das Wohnheim ist öffentlich gefördert und darf daher nur an immatrikulierte Studenten vermieten.
Sie wehrt sich nun mit Händen und Füßen dagegen, da sie sonst wohnungslos wäre.
Hinsichtlich der Bedürftigkeit kann ich hier Beratungshilfe erteilen, allerdings habe ich etwas Bauchschmerzen wegen der Angelegenheit. Ich weiß, dass ich die Erfolgsaussichten nicht prüfen darf, aber ist hier eine Beratung durch einen Anwalt nicht mutwillig, weil es so offensichtlich ist, dass das Wohnheim sie da nun mal nicht wohnen lassen darf?
Vielen Dank und beste Grüße!