Vollstreckung aus Anerkenntnisurteil/Kostenfestsetzungsbeschluss.

  • Hallo,
    da ich viel mit ZV zu tun habe hätte ich hierzu eine Frage.

    Wir haben ein Versäumnisurteil sowie ein Urteil gegen den Schuldner. Nun sollte hierzu vollstreckt werden und wir haben einen ZV/Auftrag erstellt.Dazu muss ich ja (Titel, Klausel, Zustellung beifügen. Aus Versehen habe ich eine Abschrift des Versäumnisurteils sowie eine beglaubigte Abschrift des Urteils beigefügt was natürlich moniert wurde und die Unterlagen zurückgeschickt wurden. (vollstreckbarer Titel wurde bei Gericht nochmal angefordert) Außerdem stand noch in der Monierung des GV:Desweiteren ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vollstreckbar. Der Nachweis der Sicherheitsleistung liegt nicht vor. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
    1) Muss ich nun einen neuen ZV Auftrag erstellen wenn der vollstreckbare Titel vorhanden ist.
    2) wenn das Urteil mit Rechtskraftvermerk versehen ist muss doch keine Sicherheitsleistung mehr erbracht werden?? Wenn nicht muss ich diese bei Gericht nochmals beantragen?
    Nun haben wir auch einen Kostenfestsetzungbeschluss erhalten auch hieraus soll vollstreckt werden.
    Muss ich für den KFB einen neuen ZV/Auftrag machen oder genügt es den Kostenfestsetzungsbeschluss zum obigen ZV/Auftrag(wenn vollstreckbarer Titel eingegangen ist mitzuschicken.
    Danke

  • Es sollte hinsichtlich des VU genügen, den Nachweis der Sicherheitsleistung nachzureichen. Eines neuen Auftrags bedarf es wohl nicht.

    Die Sicherheitsleistung ist nicht mehr nötig, wenn die Rechtskraft des VU nachgewiesen wird.

    Um aus dem KfB zu vollstrecken, reicht es nicht, diesen einfach dem GVZ zuzusenden (wenn die Forderungen im Vollstreckungsauftrag nicht enthalten sind).

    Wenn es bis zum Erlass des KfB nicht gerade Monate dauert, sollte aus Kostengründen grundsätzlich ein einheitlicher Vollstreckungsauftrag gestellt werden.

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