Besteht im Rahmen der Prüfung der Rechnungslegung des Betreuers eine Beratungspflicht des Betreuungsgerichts gegenüber dem Betreuer, dass er bestimmte Sozialleistungen u.ä., z.B. Sozialhilfe, Wohngeld, Pflegegeld, Grundsicherung usw., beantragen kann bzw. muss ?
Beratungspflicht des Betreuungsgerichts
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Wenn mir was auffällt, weise ich darauf hin
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Wenn mir was auffällt, weise ich darauf hin
So handhabe ich das auch
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Zur Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers:
https://www.xing.com/communities/po…gers-1015372703
Fraglich, ob das auch für das Betreuungsgericht gilt.
vgl. auch
http://www.betreuungsrecht-ratgeber.de/betreuungsrech…rstuetzung.html
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Ich würde die Frage bejahen, denn die Prüfung der sachlichen Richtigkeit der Abrechnung des Betreuers umfasst auch die Prüfung, ob alle Einnahmen vollständig sind. Im weitesten Sinne betrifft das auch die Prüfung, ob d. Betroffene Ansprüche geltend machen kann.
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Das ist keine Frage der Beratung, sondern eine solche der Aufsicht.
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Das habe ich öfter bei Eltern, die ihr Kind betreuen. Da werden keinerlei Leistungen beantragt, obwohl die Eltern selbst jeden Cent rumdrehen. Man kommt halt irgendwie durch.
Da mach ich auch eine Wiedervorlage, ob die Anregungen meinerseits umgesetzt werden.
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