Hallo alle zusammen,
ich habe einen Fall, bei dem ein Verein die Änderungen der Gründungssatzung nie in das Vereinsregister eingetragen lassen hat...Insgesamt handelt es sich um mehrere Satzungsänderungen, die in den letzten Jahren von der Mitgliederversammlung beschlossen worden sind. Schon die erste beschlossene Satzungsänderung stellt im Prinzip die Neufassung der Gründungssatzung dar...
Da ich das "Privileg" habe, die Anmeldung der vergessenenen Satzungsänderungen vorzubereiten, stellt sich für mich die Frage, wie sinnvoll vorgegangen werden kann.
Reicht es aus, die zuletzt beschlossene Satzungsänderung eintragen zu lassen, da diese ja auch eine nahezu komplette Neufassung der Ursatzung darstellt oder muss ich jede einzelne Satzungsänderung einreichen, obwohl diese mangels Eintragung nie wirksam wurden...?
Wahrscheinlich macht es Sinn, die nun aktuellste Satzung nochmal durch die Mitgliederversammlung beschließen zu lassen, dass diese vollständig die Ursatzung ersetzt. Oder gibt es einen anderen pragmatischeren Weg?
Vielen Dank schon mal für die Antworten :daumenrau!