Hallo
Interessanterweise habe dazu so gar nichts gefunden (wundert mich etwas):
Mein Antragsteller sitzt in der JVA, ist Freigänger und verdient monatlich etwas über 500,00 € netto. Mit Partei- und Erwerbstätigenfreibetrag wäre er mittellos.
ABER: Er ist ja höchstens in der Arbeitszeit Selbstversorger (sofern er sich von der JVA nichts zu essen mitnehmen kann). Fällt da der (volle) Parteifreibetrag überhaupt an?
Sonstige Ausgaben hat er nicht. Die Beratungshilfe steht und fällt hier mit den Freibeträgen...