Hallo,
es ging dem Verfahren ein Mahnverfahren voraus. Im Vollstreckungsbescheid wurde die Gebühr Nr. 2300 bereits berücksichtigt,also nach 15 a angerechnet.
Im VU heißt es nun, dass der Beklagte verurteilt wird, die Klägerin von den entstandenen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von xy freizustellen.
Muss nun nochmals angerechnet werden?