Anrechnung Nr. 2300 doppelt?

  • Hallo,

    es ging dem Verfahren ein Mahnverfahren voraus. Im Vollstreckungsbescheid wurde die Gebühr Nr. 2300 bereits berücksichtigt,also nach 15 a angerechnet.

    Im VU heißt es nun, dass der Beklagte verurteilt wird, die Klägerin von den entstandenen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von xy freizustellen.

    Muss nun nochmals angerechnet werden?

  • Hallo,

    es ging dem Verfahren ein Mahnverfahren voraus. Im Vollstreckungsbescheid wurde die Gebühr Nr. 2300 bereits berücksichtigt,also nach 15 a angerechnet.

    Im VU heißt es nun, dass der Beklagte verurteilt wird, die Klägerin von den entstandenen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von xy freizustellen.

    Muss nun nochmals angerechnet werden?

    Nein, im aktuellen Gerichtsverfahren rechnest du nur die volle (da um die Gebühr Nr. 2300 verminderte) Verfahrensgebühr Nr. 3305 an...

  • also die 3305 ist klar.

    Mir gehts um die Anrechnung nach Teil 3, Vorb. 3 IV RVG da die RA auch schon vorger. tätig waren. Die vorger. RA kosten haben sie aber im VB bereits angerechnet und dieser wird auch aufrecht erhalten.

  • Die Anrechnung hat doch schon stattgefunden nach deinen Ausführungen.

    Wie kommst du auf die Idee, dass zweimal angerechnet werden muss?

    1,3 GG tituliert

    1,0 VG 3305
    abzüglich 0,65 GG
    0,5 VG 3308

    1,3 VG 3100
    abzüglich 1,0 VG
    .
    .
    .

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • wie Asgoth :)

    In deinem Fall ist es wahrscheinlich nur verwirrend, dass die sonst durchgeführte "Vollkostenrechnung" nunmehr aufgesplittet ist: einmal in den VB (Mahnverfahren) und das zusätzliche KF-Verfahren (ordentlich, gerichtliches Verfahren).

    in der normalen Kostenfestsetzungrechnung hättest du ja

    1,0 VG 3305
    abzüglich 0,65 GG
    0,5 VG 3308
    1,3 VG 3100
    abzüglich 1,0 VG
    (jwls. zzgl. Nr. 7002, 7008 etc.)

    hier sind

    1,0 VG 3305
    abzüglich 0,65 GG
    0,5 VG 3308

    bereits im VB tituliert. Für dein gerichtliches Einspruchsverfahren hast du damit nur noch

    1,3 VG 3100
    abzüglich 1,0 VG

    zu berücksichtigen. Also keine doppelte Anrechnung von irgendwas :D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!