Veröffentlichung

  • Hallo liebe Forengemeinde
    Zunächst zu mir: Ich bin im Beruf noch kein "alter Hase", sondern habe vor etwa 5 Jahren meine Prüfung gemacht. :D
    Insolvenz bearbeite ich erst seit einigen Monaten.
    Ich verfolge dieses Forum seit einiger Zeit und es halb mir bei manchen fragen auch schon weiter. vielen Dank dafür

    Jetzt zu meinem Problem:
    Nachlassinsolvenz wurde Anfang letzten Jahres eröffnet. Komplett schriftlich. Es hat der erste Prüfungstermin stattgefunden und es gab auch schon mehrere nachträgliche. Alles schriftlich.

    Jetzt fällt mir auf, dass in allen Beschlüssen der Sterbemonat des Erblassers falsch ist. :mad: Sonst ist alles korrekt (Geburtsdatum Name letzte Anschrift)
    Was muss ich jetzt machen? Sind alle Termine für die Katz gewesen? Muss jetzt alles nachgeholt werden? Das Verfahren ist für einige Gläubiger von "Bedeutung", um die Krawalllust der Gläubiger vorsichtig auszudrücken.

    Meine Kollegen sind sich hier dieses Mal auch nicht einig, darum dachte ich mir, dass meine Frage hier gut aufgehoben ist.

    Ich hoffe auf euren Rat

  • ich lasse mich gerene eines Besseren belehren, aber ich ich habe keine Vorschrift gefunden,
    nach welcher Geburtsdatum oder Sterbedatum anzugeben ist. Eine unrichtige Angabe des Geburtsdatums könnte problematisch sein, die des Sterbedatumgs imho nicht, da ein Sterbedatum für den Rechtsverkehr zum Zwecke der Identifizierung unerheblich sein dürfte.
    Soweit es sich um besondere Nachlasschulden handelt, sind den Beteiligten die Daten - auch unabhängig vom Sterbedatum - bekannt.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • § 27 InsO :D

    BTT: Entweder man weckt keine schlafenden Hunde und verwendet in den kommenden Beschlüssen das korrekte Sterbedatum oder man veröffentlicht einen Klarstellungsbeschluss, dass das Sterbedatum richtig lautet.

    Aber ich bin wie Def der Meinung, dass ein falsches Sterbedatum nicht unbedingt zur Aufhebung der vorangegangen Beschlüsse führen sollte.

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