Prüfungskompetenz unerlaubte Handlung

  • Hallo!

    E wird kurz vor dem PT mitgeteilt, dass eine Forderung mit Rechtsgrund der vors. unerlaubten Handlung angemeldet worden ist. Der IV teilt dazu mit, dass er das Attribut nicht in die Tabelle mit aufgenommen hat, da er dieses als nicht begründet ansieht.

    Frage: Ignoriere ich als Insolvenzgericht dann einfach das Attribut oder wie gehe ich damit im PT um? Tabellenpflege obliegt ja noch de IV, habe ich da überhaupt eine Prüfungskompetenz?

  • Hi m.E. sollte es näher liegen, zu entscheide....
    vgl. hierzu: https://dejure.org/ext/8aa5d1fa7ea5a3d04500131687b59801

    m.E. muss eine "Entscheidung" her, da sonst die Justiziabilität fehlen würde.
    grüße
    Def

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!