Hallo,
Verfahren wurde nach § 207 InsO eingestellt. Nun möchte der Gläubiger einen vollstreckbaren Tabellenauszug. Hierbei hat sich herausgestellt, dass der IV damals eine falsche Gläubigerbezeichnung in die Tabelle aufgenommen hat. Dies konnte ich nach Durchsicht der Anmeldeunterlagen auch zweifelsfrei nachvollziehen.
Frage: Ist eine Berichtigung der Tabelle wegen offensichtlicher Unrichtigkeit möglich?