Löschung VorkaufsR nach § 20 VermG

  • Vorkaufsrecht nach § 20 VermG, Vorkaufsberechtigte Person ist 2005 verstorben. Ehegatte lebt noch, war aber nicht mit eingetragen. Eigentümer beantragt heute die Löschung unter Vorlage des Originals der Sterbeurkunde. Seit Eintragung des VorkR ist kein Verkaufsfall aktenkundig, Eigentumswechsel sind ausschließlich durch Erbfolge eingetreten.

    Wenn dieses Mieter/Pächter-VorkaufsR nicht vererblich/übertragbar ist (§ 20 Abs.7 VermG) müsste es doch 2005 erloschen sein, Rückstände kann es jetzt nicht mehr geben. Sterbeurkunde müsste zur Löschung genügen. Oder überseh ich etwas Wesentliches?

    Ich hab es wirklich versucht! Aber es geht einfach nicht komplizierter...

  • Nein, aus meiner Sicht nicht. Kannst Du löschen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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