Vollstreckungsbescheid bei teilweiser Klagerücknahme

  • Hallo, ich habe folgendes Problem:

    in zeitlicher Reihenfolge:

    - Mahnbescheid über 4000,00 €
    - Gesamtwiderspruch
    - Klageantrag über 3000,00 €, im Übrigen Klagerücknahme
    - Rücknahme des Widerspruchs
    - Antrag auf Erlass VB und zwar über 4000,00 EUR.

    Ist das nach der teilweisen Klagerücknahme noch möglich?

    Danke für Denkanstösse!

  • Dein Anliegen gehört wohl eher in das Unterforum "Zivilrecht". ;)

    In der Sache selbst:

    Mit der Klagerücknahme i.H.v. 1000,00 € ist die Rechtshängigkeit hinsichtlich dieses Teilbetrags beseitigt worden, § 269 Abs. 3 ZPO. Daher sind nur noch 3.000,00 € rechtshängig. Du kannst nur insoweit einen VB erlassen, wie der Anspruch noch im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht wird.

  • Dein Anliegen gehört wohl eher in das Unterforum "Zivilrecht". ;)

    In der Sache selbst:

    Mit der Klagerücknahme i.H.v. 1000,00 € ist die Rechtshängigkeit hinsichtlich dieses Teilbetrags beseitigt worden, § 269 Abs. 3 ZPO. Daher sind nur noch 3.000,00 € rechtshängig. Du kannst nur insoweit einen VB erlassen, wie der Anspruch noch im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht wird.

    Ich stimme voll und ganz zu.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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