Guten Morgen!
BerH wurde 2009 bewilligt - Akten sind schon vernichtet. Nun kommt der Vergütungsantrag, scheinbar wurde von 2009-2019 an der Sache gearbeitet (bestimmt), ein Schreiben an die GL ging aktuell raus, von wegen nun seien alle Forderungsaufstellungen da. Muss ich das noch auszahlen. Demnach ist ja der Vergütungsanspruch mit Abschluss der Sache nun ja auch erst entstanden.