Hallo zusammen,
ich habe hier ein mit einer Grundschuld ohne Brief für die XXX Bank belastetes Grundstück.
Das Recht wurde am 01.02.2000 zur Eintragung bewilligt und am 01.03.2000 im Grundbuch eingetragen.
Das Problem:
Die eingetragene Grundschuldgläubigerin ist bereits am 01.12.1999 erloschen, indem sie auf die YYY Bank verschmolzen ist.
Letztlich wurde die Eintragung eines Rechts mit nicht existierendem Berechtigtem bewilligt und vollzogen.
Ich denke gerade, das Recht gar nicht erst zur Entstehung gelangt und daher nichtig ist.
Was meint ihr?
Vielen Dank schonmal
Edit:
Blöde Formulierungsfehler ausgemerzt