Entlassungsersuchen

  • Hallo,

    im vorliegenden Fall wird die weitere Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung ausgesetzt. Der Beschluss ist rechtskräftig.

    Die Maßregelvollzugsanstalt bittet um Übersendung der Entlassungsverfügung. Die Verurteilte befindet sich bereits nicht mehr in der Anstalt.

    Wie handhabt ihr solche Fälle? Einfach ein Schreiben mit dem Inhalt, dass die Verurteilte nun zu entlassen ist fertigen? Oder ein richtiges Ersuchen mit Siegel? oder sogar einen Beschluss?

  • Der Beschluss der StVK liegt doch schon vor.

    Du fertigst jetzt genau wie bei einer 57-Entlassung ein Schreiben an die Maßregelanstalt, dass der VU unverzüglich zu entlassen ist. Ob Du das nun siegelst oder nicht, richtet sich nach den an Deiner Behörde üblichen Gepflogenheiten.

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