Liebes Forum,
ich habe folgenden Fall und bin mir nicht sicher, ob ich das Grundstück zum Vermögen rechnen muss:
Eine getrennt lebende Ehefrau reicht Klage in einer Kindschaftssache sein und beantragt VKH. Sie und ihr getrennt lebender Ehemann (=Vater des Kindes) haben ein gemeinsames Grundstück mit einem Haus in dem der Ehemann wohnt. Sie lebt seit der Trennung in einer Mietwohnung. Derzeit läuft das Trennungsjahr. Im Grundbuch steht sie als Eigentümerin noch drin.
Muss ich ihr die Hälfte des Grundstücks anrechnen?
Danke für eure Hilfe!