Berechnung Raten bei Antrag VKH

  • Liebes Forum,

    ich habe folgenden Fall und bin mir nicht sicher, ob ich das Grundstück zum Vermögen rechnen muss:

    Eine getrennt lebende Ehefrau reicht Klage in einer Kindschaftssache sein und beantragt VKH. Sie und ihr getrennt lebender Ehemann (=Vater des Kindes) haben ein gemeinsames Grundstück mit einem Haus in dem der Ehemann wohnt. Sie lebt seit der Trennung in einer Mietwohnung. Derzeit läuft das Trennungsjahr. Im Grundbuch steht sie als Eigentümerin noch drin.

    Muss ich ihr die Hälfte des Grundstücks anrechnen?

    Danke für eure Hilfe!

  • Wenn Sie Eigentümerin eines Anteils des Grundstücks ist, dann handelt es sich bei diesem Anteil um ihr Vermögen. Es kann sein, dass der sich der Wert des Grundstücks durch belastende Rechte z.B. Grundschulden verringert.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Ja warum denn nicht? Es ist ihr Eigentum und sie kann doch wohl eine Nutzungsentschädigung beanspruchen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!