Hallo,
ich habe einen Antrag nach § 850 i ZPO. Die Antragstellerin hat bei hiesigem Gericht keine Pfändungen. Woher weiß ich denn, welches Gericht zuständig ist? Wohnortgericht ist hier, das Gericht, was die Pfändungen erlassen hat, ist mir nicht bekannt.
Wie geht es bei Unzuständigkeit weiter? Zurückweisung? Abgabe vAw?
Danke.