Hallo zusammen,
im Grundbuch ist ein Wegegrundstück eingetragen, das den Eigentümern der anliegenden Grundstücke zu je 1/4 gehört.
Ein 1/4 Miteigentumsanteil wurde nun verkauft. Die Gemeinde möchte eine Teilfläche des Wegegrundstückes erwerben.
Nun sollen 2 Vormerkungen an dem verkauften 1/4 Miteigentumsanteil für die Gemeinde eingetragen werden.
1. Eine Auflassungsvormerkung bzgl. 1/54 Miteigentumsanteil von dem 1/4 Miteigentumsanteil (entspricht dem Verhältnis der von der Gemeinde benötigten Teilfläche zur gesamten Fläche des Grundstücks)
2. Die Käufer des 1/4 Miteigentumsanteils verpflichten sich an einer Realteilung des Wegegrundstücks mitzuwirken und räumen der Gemeinde einen Anspruch auf Realteilung ein. Dieser Anspruch soll durch eine Vormerkung gesichert werden (nur an dem 1/4 Miteigentumsanteil).
Ich bin mir nicht sicher, ob es sich bei 2. um einen vormerkungsfähigen Anspruch handelt? Außerdem frage ich mich, ob das überhaupt sinnvoll ist, da der Anspruch ohne Mitwirkung der übrigen Miteigentümer sowieso nicht durchsetzbar ist.