RSB vor Schlusstermin

  • Hallo,
    ich bin noch nicht solange in der Insoabteilung, deswegen bin ich mir gerade total unsicher.
    RSB wurde vor einer Woche erteilt und nunmehr habe ich heute einen Schlusstermin in der Sache. Geht das eigentlich? Was muss denn jetzt alles in das Protokoll des Schlusstermins rein? Eine Ankündigung ja nicht mehr, da die RSB-Frist schon abgelaufen ist und RSB vor einer Woche erteilt wurde.
    Was müsste denn jetzt alles in das Protokoll im Schlusstermin? Sonst mache ich dort immer einen Beschluss zur Treuhänderbestellung etc. Das unterbleibt in meinem Fall ja, da die RSB schon erteilt wurde. Es steht nur noch die Verteilung aus, da Masse da ist und die Gläubiger eine Quote bekommen.
    Lieben Gruß

  • Schau mal in die Terminbestimmung zur abschließenden Gläubigerversammlung (Schlusstermin). Dort werden die einzelnen Tagesordnungspunkte genannt. Wenn die RSB erteilt worden ist, erübrigt sich natürlich ein Tagesordnungspunkt, der auf die RSB/Wohlverhaltensperiode abzielt.

  • Ok danke. sollte ich den unter den Punkt RSB sonst noch rein schreiben: Erteilt am.... oder lässt man das dann ganz?


    Ich schreib das immer noch mal mit rein. Schadet ja nicht.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Ok danke. sollte ich den unter den Punkt RSB sonst noch rein schreiben: Erteilt am.... oder lässt man das dann ganz?


    Ich schreib das immer noch mal mit rein. Schadet ja nicht.

    Das finde ich gut, das sorgt für Klarheit wenn jemand den Beschluß anschaut und sich fragt, was ist denn nun mit der RSB.

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