Hallo,
ich benötige mal euren Rat für folgenden Fall: Beantragt ist die Grundbuchberichtigung auf Grundlage eines Erbscheins mit folgendem Inhalt: "Die Ehefrau des Verstorbenen ist alleinige Vollerbin. Die Vollerbschaft steht unter der auflösenden Bedingung der Wiederverheiratung. Mit dem Tag der Wiederverheiratung der Erbin tritt Vorerbschaft ein und zwar ohne Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Erbfalls. Nacherben sind X und Y zu je 1/2. Die Nacherbfolge tritt mit Tod der Vorerbin ein."
Ist in diesem Fall ein Nacherbenvermerk einzutragen? Die Erbin ist ja bis zum Zeitpunkt der Wiederverheiratung Vollerbin und damit nicht in der Verfügung beschränkt.