Hallo ihr Lieben,
habe hier einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
Als Drittschuldner sind zwei Arbeitgeber benannt - jedoch gibt der Gläubiger im Formular nur Forderung aus Anspruch ,,G'' an.
Unter G führt er dann für beide Drittschuldner zusammen folgendes aus:
1. Zahlung Arbeitseinkommen + Sachbezüge
2. Durchführung Lohnsteuerjahresausgleich
3. Zahlung sonstiger Vergütungen für Dienstleistungen aller Art
4. Zahlung der Ansprüche aus Fixum und Provision als sog. freier Mitarbeiter
5. Zahlung der Ansprüche aus evtl. Werk- und Dienstleistungsverträge aller Art
6. Zahlung von einmaligen oder von Fall zu Fall gezahlter Vergütung
Reicht das unter Anspruch G oder muss das Zwangsweise bei Anspruch A eingetragen werden ?
Darüber hinaus wurde die Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten
Hier gibt der Gläubiger an, dass das Kind volljährig ist und der Schuldner Unterhalt iHv 400 € bezahlt und das Kind daher nicht zu berücksichtigen ist.
Das ist für mich irgendwie widersprüchlich..
Stehe irgendwie grade ein bisschen auf dem Schlauch...