Testamentsvollstreckung und Anordnung

  • Liebe Gemeinde,
    es ist Freitag und das Wochenende ist nah. Dennoch werfe ich ein kleines Problemchen in die Runde:

    Es wurde Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung gestellt. Die Titel sind zwar auf die Erben um geschrieben, nicht aber auf den Testamentsvollstrecker (in Abt. II ist noch ein alter TV-Vermerk eingetragen; Umfang unbekannt). Nach Rücksprache mit dem NG teilte dieses mit, dass der TV bereits im Februar sein Amt gekündigt habe (Kinder längst volljährig usw.). Außer einer Anhörung der Erben hat das NG bislang noch nichts gemacht.

    Ich kann doch jetzt nicht einfach anordnen. Jetzt müsste doch das NG womöglich die TV aufheben und den Vermerk löschen lassen, oder? Eine Rechtsnachfolgeklausel auf den TV, den es ja nicht mehr gibt, dürfte auch ausscheiden. Wäre doch jetzt ein Fall von § 28 I ZVG, oder? Ich denke dieses Problem hat der Gläubiger aus der Welt zu schaffen!

    Was meint ihr?

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