Vergütung bei Betreuerwechsel

  • Der Beschluss vom 18.09.2019 wegen Betreuerwechsel wurde am 18.09.2019 an die Geschäftsstelle des AG übergeben. Zugestellt wurder der Beschluss am 23.09.2019.
    Welcher Tag ist nun für den Vergütungszeitraumes des entlassenen Betreuers maßgebend, der 18.09.2019 oder der 23.09.2019, als der Tag, an dem ihm der Beschluss zugestellt worden ist.

  • Der Beschluss vom 18.09.2019 wegen Betreuerwechsel wurde am 18.09.2019 an die Geschäftsstelle des AG übergeben. Zugestellt wurder der Beschluss am 23.09.2019.
    Welcher Tag ist nun für den Vergütungszeitraumes des entlassenen Betreuers maßgebend, der 18.09.2019 oder der 23.09.2019, als der Tag, an dem ihm der Beschluss zugestellt worden ist.

    Es kommt darauf an. Nämlich auf das Wirksamwerden des Beschlusses. Ist der Beschluss mit sofortiger Wirksamkeit ergangen (und nicht verkündet worden), wurde er mit Eingang bei der Geschäftsstelle wirksam. Ohne Anordnung der sofortigen Wirksamkeit (und ohne Verkündung) wurde er erst mit Zugang beim - neuen - Betreuer wirksam.

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