Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Bezirksamt Neukölln von Berlin meldet im Rahmen der Beistandschaft für das minderjährige Kind den vorinsolvenzlichen rückständigen Kindesunterhalt an. Die Anmeldung ist verspätet und muss daher in einem nachträglichen Prüftermin geprüft werden.
Der Beistand beantragt, für "eventuell" anfallende Kosten der Forderungsprüfung nun Prozesskostenhilfe, da das minderjährige Kind über kein Einkommen bzw. Vermögen verfügt.
Hatte jemand schon mal einen vergleichbaren Fall? Wie geht Ihr im allgemeinen mit so einer Anmeldung um?
Für Anregungen und Hinweise wäre ich dankbar!