Hallo,
mein Verfahren befindet sich noch im laufenden Insolvenzverfahren, die Stundung wurde schon rechtskräftig aufgehoben, die Masse betrug 0 €. Schlussunterlagen nach § 207 InsO wurden schon eingereicht.
Ein Anschreiben an den Schuldner, dass die Einstellung des Verfahrens erfolgt, sofern die Koste nicht gedeckt werden, ist rausgegangen.
Nunmehr teilt der IV mit, dass a) aus Anfechtung ein Betrag eingenommen wurde und b) ein pfändbarer Betrag durch die Bank eingezahlt worden ist. Insgesamt reicht dieser Betrag immer noch nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Kann nunmehr eine Anhörung nach § 207 InsO erfolgen oder muss das Gericht z.B. abwarten, ob nicht noch mehr pfändbare Beträge eingenommen werden? Der IV teile bereits mit, dass der Eingang weiterer, pfändbarer Beträge nicht abgesehen werden kann.