Grundbuchberichtigung - Zwangsverfahren

  • Guten Tag,

    ich habe eine Frage zu einer Sache, in der ich einfach nicht weiter weiß:

    Das Nachlassgericht hat mir (Grundbuchamt) eine Kopie einer Ausschlagungserklärung zukommen lassen - vermutlich um uns zu informieren, dass der eingetragene Eigentümer verstorben ist.

    Auf Nachfrage, wer denn nun Erbe ist, wurde Peron X mitgeteilt.
    Diesen habe ich daraufhin aufgefordert (GS101), einen Grundbuchberichtigungsantrag zu stellen und einen Erbschein vorzulegen (gesetzliche Erbfolge, Peron X ist der Sohn).

    Dieser teilte daraufhin mit, dass er die Annahme der Erbschaft aufgrund eines Irrtums (Nichtkenntnis der Ausschlagungsfrist) angefochten habe.
    Die Anfechtungserklärung usw. wurde vorgelegt.

    Aufgrund dieser "neuen" Umstände habe ich nochmals beim Nachlassgericht angefragt, wer denn nun als Erbe angenommen wird.
    Daraufhin wurde wieder mitgeteilt, dass immer noch von der Erbenstellung des X ausgegangen wird. Gestützt wird diese Aussage darauf, dass er wohl eine Benachrichtigung erhalten habe, in der auch die Belehrung über die Ausschlagungsfrist usw. angegeben war. Vom Empfang dieser Benachrichtigung wird ausgegangen, weil kein Rückbrief in der Akte vorliegt.

    X bestreitet, jemals eine solche Benachrichtigung bekommen zu haben. Er wird keinesfalls einen Erbscheinsantrag stellen.

    Was mache ich nun? Zwangsgeld festsetzen (Androhung ist bereits mehrfach erfolgt)? Akte weglegen, weil ich ja keinen Erbennachweis habe?
    Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?

    Vielen Dank für die Antworten.

    Liebe Grüße

  • Nein ... leider überhaupt nichts drin - außer sämtliche Ausschlagungserklärungen. Auch kein Recht in Abt. III ist eingetragen. Ich habe auch schon überlegt, bei der Gemeinde nachzufragen, ob dort vllt mittlerweile Grundsteuern oder andere Abgaben angelaufen sind.

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