Hallo,
der Erblasser hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Verstorben ist er 2019. Geboren wurde er in England.
Seine Ehefrau gibt ein Testament in englischer Sprache aus dem Jahre 1990 ab.
Muss ich das englische Testament eröffnen oder benötige ich zunächst eine Übersetzung?
Was mache ich mit dem Testament nach der Eröffnung? Müssen die Behörden in England davon informiert werden?