englisches Testament

  • Hallo,

    der Erblasser hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Verstorben ist er 2019. Geboren wurde er in England.

    Seine Ehefrau gibt ein Testament in englischer Sprache aus dem Jahre 1990 ab.

    Muss ich das englische Testament eröffnen oder benötige ich zunächst eine Übersetzung?

    Was mache ich mit dem Testament nach der Eröffnung? Müssen die Behörden in England davon informiert werden?

  • Für dich gilt deutsches Recht, also stur danach vorgehen. Wenn du das Testament nicht lesen kannst, kannst du es nach Eröffnung übersetzen lassen.

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