Vergütung bei Aufenthalt in einer Flüchtlingsunterkunft

  • Wie ist der Berufsbetreuer zu vergüten, wenn der Betreute in einer Flüchtlingsunterkunft wohnt ? Heim oder nicht Heim ?


    Das duerfte wohl eher in eine Gemeinschaftsunterkunft fallen, nicht in ein „heim“... auch mangels Heimcharakters (Leitung, Aufenthalt aufgrund Vertrages, Erbringung von Pflege- bzw. Heimleistungen...)

  • Ist das heute immer noch so? Entscheidungen zum alten Recht sind nicht mehr eins zu eins anwendbar...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Obdachloseneinrichtung ist als Heim einzustufen
    LG Bad Kreuznach Beschluss vom 07.05.2017 - 1 T 73/17 - BtPrax 2017,159


    Die Entscheidung kann man m. E. nicht ungeprüft für das örtliche Obdachlosenheim übernehmen, unabhängig vom alten oder neuen Recht. Die Gegebenheiten sind nämlich jeweils andere.

    Im hiesigen Obdachlosenheim haben die Bewohner einen ganz normalen Mietvertrag (für ein Zimmer), müssen dieses am Morgen verlassen und können erst am frühen Abend zurückkehren. Zumindest zum Mittag müssen sich die Bewohner daher selbst versorgen.

    Das alles ist in einem richtigen Heim ganz anders.

  • Du gar garstiger Spielverderber wieder.:D

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  • Ach komm. :)

    Außerdem treibt es die Beitragszahl hoch und somit den Spendenbetrag für das Forum.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Guter Gedanke (und schon steigt auch mein Spendenaufkommen wieder)!

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  • Dann kann ich Dir (siehe verlinkten Thread die Antworten ab #11) auch nicht mehr helfen.

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  • Handelt es sich bei der "Flüchtlingsunterkunft" um eine Erstaufnahmeeinrichtung oder ein Übergangswohnheim? In der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgt eine Vollversorgung der Asylsuchenden (inkl. Vollverpflegung etc.), in den Übergangswohnheimen nicht. Müsste man nicht -auch- danach unterscheiden?

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

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