Wie ist der Berufsbetreuer zu vergüten, wenn der Betreute in einer Flüchtlingsunterkunft wohnt ? Heim oder nicht Heim ?
Vergütung bei Aufenthalt in einer Flüchtlingsunterkunft
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Wie ist der Berufsbetreuer zu vergüten, wenn der Betreute in einer Flüchtlingsunterkunft wohnt ? Heim oder nicht Heim ?
Das duerfte wohl eher in eine Gemeinschaftsunterkunft fallen, nicht in ein „heim“... auch mangels Heimcharakters (Leitung, Aufenthalt aufgrund Vertrages, Erbringung von Pflege- bzw. Heimleistungen...) -
Wie ist die Gemeinschaftsunterkunft vergütungsrechtlich zu bewerten ?
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Obdachloseneinrichtung ist als Heim einzustufen
LG Bad Kreuznach Beschluss vom 07.05.2017 - 1 T 73/17 - BtPrax 2017,159
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Ist das heute immer noch so? Entscheidungen zum alten Recht sind nicht mehr eins zu eins anwendbar...
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Obdachloseneinrichtung ist als Heim einzustufen
LG Bad Kreuznach Beschluss vom 07.05.2017 - 1 T 73/17 - BtPrax 2017,159Die Entscheidung kann man m. E. nicht ungeprüft für das örtliche Obdachlosenheim übernehmen, unabhängig vom alten oder neuen Recht. Die Gegebenheiten sind nämlich jeweils andere.
Im hiesigen Obdachlosenheim haben die Bewohner einen ganz normalen Mietvertrag (für ein Zimmer), müssen dieses am Morgen verlassen und können erst am frühen Abend zurückkehren. Zumindest zum Mittag müssen sich die Bewohner daher selbst versorgen.
Das alles ist in einem richtigen Heim ganz anders.
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Nix, was wir nicht schon mal hatten.
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Du gar garstiger Spielverderber wieder.:D
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Ach komm.
Außerdem treibt es die Beitragszahl hoch und somit den Spendenbetrag für das Forum.
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Guter Gedanke (und schon steigt auch mein Spendenaufkommen wieder)!
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Nix, was wir nicht schon mal hatten.
Ich kann keinen Unterschied zur Obdachlosenunterkunft (=Heim) erkennen.
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Dann kann ich Dir (siehe verlinkten Thread die Antworten ab #11) auch nicht mehr helfen.
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Handelt es sich bei der "Flüchtlingsunterkunft" um eine Erstaufnahmeeinrichtung oder ein Übergangswohnheim? In der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgt eine Vollversorgung der Asylsuchenden (inkl. Vollverpflegung etc.), in den Übergangswohnheimen nicht. Müsste man nicht -auch- danach unterscheiden?
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