vereinf. Unterhaltsfestsetzung - Zustellung Agg

  • Guten Morgen,

    der Agg meiner vereinf. Unterhaltsfestsetzung lebt in Luxemburg, die Antragsmitteilung konnte zusgestellt werden, Rückschein liegt vor. Zum Beschluss selbst kam der Rückschein bisher nicht zurück. Kann ich der Astin nun trotzdem die vollstr. Ausfertigung zukommen lassen?

  • Wenn sofortige Wirksamkeit angeordnet wurde, spricht nichts dagegen.

    Vielfach ist - auch Kollegen - der Unterschied zwischen vollstreckbarer Ausfertigung und Zustellbescheinigung nicht bekannt. Eine Zustellbescheinigung kann dann natürlich nicht erteilt werden.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

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