Hallo! Ich stehe auf dem Schlauch. Mir wurde ein Antrag auf Teil-Vollstreckungsklausel gem. § 727 ZPO von einer schweizer Alimentenhilfe vorgelegt. Titel ist eine JA-Urkunde. Wird das wie § 797 ZPO behandelt, d.h. der Antrag wäre beim JA zu stellen u. diese würden sich wg. der Ermächtigung auf Erteilung an das Amtsgericht (FH-RPfl. oder wer macht das?) wenden? Was muss wg. der Rechtsnachfolge in der Schweiz beachtet werden? Danke schon mal
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