Es soll ein Pfüb erlassen werden. Der Titel ist einUnterhaltsbeschluss aus 2013 (vereinfachtes Verfahren, FH-Sache). In Höhe von7.000,00 € wurde vor ca. 2 Jahren eine Titelumschreibung nach §§ 120 Abs. 1FamFG, 727 ZPO beim Familiengericht vom Jobcenter beantragt. Es sollte fernereine vollstreckbare Teilausfertigung übersandt werden an das Jobcenter und eineZustellung an den Schuldner gemäß §§ 120 Abs. 1 FamFG, 750 Abs. 2 ZPOveranlasst werden. Vom Familiengericht ist dann eine Klausel („vorstehendeAusfertigung wird dem Jobcenter gemäß §§ 120 Abs. 1 FamFG, § 727 ZPO wegeneines Teilbetrages in Höhe von 7.000,00 € erteilt“). Es ist keine Teilausfertigungdes Unterhaltsbeschlusses erteilt worden. Die Erteilung der Klausel wurde aufder Urschrift des Titels und der vollstreckbaren Ausfertigung vermerkt. EineZustellung ist von der F-Abteilung nicht vorgenommen worden.
Die Zustellung sollte vom Jobcenter im Parteibetrieberfolgen.
Die M-Abteilung beanstandet nun die Klausel und weist daraufhin, dass fälschlich keine Teilausfertigung erteilt worden ist und keine Zustellung der Klauselerfolgt ist. Kann ich nunmehr die Klausel berichtigen (vorstehende Teilausfertigungwird wegen eines Betrag in Höhe von7.000,00 € erteilt…) und die Zustellung veranlassen?