Werte Kolleginnen und Kollegen,
mich würde interessieren, wie bei Euch im Gericht der Ablauf der Zeugenentschädigung z. B. nach einer Strafsitzung ist.
Bei uns ist es so, dass die Zeugen im Termin ein vom Richter unterzeichnetes Formular erhalten. Mit diesem Formular gehen sie zum Anweisungsbeamten.
Der setzt die Höhe der Entschädigung auf diesem Formular fest und schickt die Leute entweder anschließend zur Zahlstelle zur baren Entschädigung oder aber
die Entschädigung erfolgt unbar durch spätere Überweisung.
Ich würde gerne diesen Ablauf modifizieren, aber vorher würde mich interessieren, ob es bereits andere Abläufe gibt, die sich bewährt haben.
Besten Dank schon mal für Eure Rückmeldungen.