Verfahren bei der Zeugenentschädigung

  • Werte Kolleginnen und Kollegen,
    mich würde interessieren, wie bei Euch im Gericht der Ablauf der Zeugenentschädigung z. B. nach einer Strafsitzung ist.

    Bei uns ist es so, dass die Zeugen im Termin ein vom Richter unterzeichnetes Formular erhalten. Mit diesem Formular gehen sie zum Anweisungsbeamten.
    Der setzt die Höhe der Entschädigung auf diesem Formular fest und schickt die Leute entweder anschließend zur Zahlstelle zur baren Entschädigung oder aber
    die Entschädigung erfolgt unbar durch spätere Überweisung.

    Ich würde gerne diesen Ablauf modifizieren, aber vorher würde mich interessieren, ob es bereits andere Abläufe gibt, die sich bewährt haben.

    Besten Dank schon mal für Eure Rückmeldungen.

  • Ich kenne es als Ehri beim SG so. Hier wird es ebenfalls so gehandhabt.

    Einzige Abwandlung: Wir zahlen seit Jahren nicht mehr bar aus, es geht alles als Anweisung raus.

  • Werte Kolleginnen und Kollegen,
    mich würde interessieren, wie bei Euch im Gericht der Ablauf der Zeugenentschädigung z. B. nach einer Strafsitzung ist.

    Bei uns ist es so, dass die Zeugen im Termin ein vom Richter unterzeichnetes Formular erhalten. Mit diesem Formular gehen sie zum Anweisungsbeamten.
    Der setzt die Höhe der Entschädigung auf diesem Formular fest und schickt die Leute entweder anschließend zur Zahlstelle zur baren Entschädigung oder aber
    die Entschädigung erfolgt unbar durch spätere Überweisung.

    Ich würde gerne diesen Ablauf modifizieren, aber vorher würde mich interessieren, ob es bereits andere Abläufe gibt, die sich bewährt haben.

    Besten Dank schon mal für Eure Rückmeldungen.

    Grundsätzlich kenne ich es so wie geschildert. Was bzw. weshalb willst du etwas modifizieren? :gruebel:

    Möglich wäre es ggf., die Zeugen zur schriftlichen Einreichung Ihrer Anträge zu bewegen und die Entschädigung später zu überweisen.

  • Es passiert ab und an, dass die Dinger per Post nachgereicht werden.

    Die sind dann aber fast immer nicht vollständig, es wird hinterhertelefoniert.....

    Ich weiß also nicht, ob das der bessere Weg ist.

  • Genau das habe ich hier vor.

    Nur noch schriftlich und unbar.
    Das Problem ist, dass die Anweisungsbeamten permanent parat stehen müssen und in ihrem anderen Beschäftigungsfeld (KB) genauso permanent gestört werden.
    Und wenn dann noch Zeugen kommen die die Sitzung oder ihr Leben erzählen müssen wird es mühsam.

    Unsere Anweisungsbeamten waren Anfangs skeptisch, nach den ersten Versuchen aber überzeugt.
    Sie können sowohl die Zeugenentschädigungen wie auch die Kostensachen effizienter bearbeiten.
    Zudem haben wir dann auf den Fluren nicht immer Volksfeststimmung, was auch die Kollegen in den umliegenden Büros stört.

    Nachfragen wenn möglich per Telefon oder (nach ausdrücklicher Zustimmung im Formular) per Mail.

    Da ich aber nicht das Rad neu erfinden will interessieren mich die evt. Erfahrungen von Kollegen.

  • Wie gesagt: Unbar und gute Erfahrungen.

    Mit den paar Sachen, die noch schriftlich reinkommen, gibt's aber regelmäßig Probleme, weil nicht vollständig ausgefüllt, nicht leserlich u.ä.

    Da wir selten Zeugen haben, ist auch der Betreuungsaufwand relativ gering.

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