Beglaubigte Abschrift ohne Siegel ausreichend? Ist Freikirche siegelführend?

  • Zur Eintragung einer Auflassungsvormerkung wird mir auf der Veräußererseite (Veräußerer ist eine Freikirche in Deutschland) eine Vollmacht vorgelegt.

    Die Vollmacht enthält am Ende das Wort "Siegel". Ein Siegel selbst ist nicht hierauf. Die Vollmacht wurde vom beurkunden Notar als mit der Urschrift übereinstimmende beglaubigte Abschrift mit seiner Unterschrift, Datum und seinem Siegel beglaubigt.

    1) Ist dies ausreichend oder muss das Siegel tatsächlich ersichtlich sein?

    2) Kann bei der Verwendung des Siegels (oder eben nur der Nennung des Wortes "Siegel") davon ausgegangen werden, dass die Freikirche auch siegelführend ist oder bedarf es hier eines gesonderten Nachweises bzw. gibt es eine Möglichkeit dies selbst irgendwo einzusehen?

  • Bei Abschriften kann -anders als bei Kopien- nie ein Siegel zu sehen sein. Deshalb behilft man sich ja damit, daß man als Hinweis auf dessen Existenz im Original bei der Abschrift das Wort "Siegel" oder auch z. B. "-L.S.-" an die Stelle des Siegels setzt. Das scheint im Zeitalter des Kopierers nur leider langsam in Vergessenheit zu geraten.
    Ob das Siegel quasi inhaltlich ausreichend ist (oder nur ein Kartoffeldruck), mußt Du natürlich wie bei allen anderen Siegeln auch selbst prüfen (ggf. über die Einsicht in Gesetze, Statuten etc.). Da hilft z. B. die Grundlage, nach der die Freikirche Körperschaft des öffentlichen Rechts geworden ist (wenn sie es denn ist).

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

    Einmal editiert, zuletzt von FED (1. November 2019 um 10:23) aus folgendem Grund: Wort vergessen

  • Bei Abschriften kann -anders als bei Kopien- nie ein Siegel zu sehen sein. Deshalb behilft man sich ja damit, daß man als Hinweis auf dessen Existenz im Original bei der Abschrift das Wort "Siegel" oder auch z. B. "-L.S.-" an die Stelle des Siegels setzt. Das scheint im Zeitalter des Kopierers nur leider langsam in Vergessenheit zu geraten.
    Ob das Siegel quasi inhaltlich ausreichend ist (oder nur ein Kartoffeldruck), mußt Du natürlich wie bei allen anderen Siegeln auch selbst prüfen (ggf. über die Einsicht in Gesetze, Statuten etc.). Da hilft z. B. die Grundlage, nach der die Freikirche Körperschaft des öffentlichen Rechts geworden ist (wenn sie es denn ist).

    Bei der vorgelegten Vollmacht handelt es sich tatsächlich um eine Kopie. Ich sehe also positiv, dass das Siegel auf der Originalvollmacht nicht aufgebracht ist. Ändert das was oder kann man die Vollmacht so akzeptieren?

  • Ist ein Siegel erforderlich und nicht vorhanden, hast Du immer ein Problem. Die Vollmacht erfüllt dann nicht die Formvorgaben.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!