Unfallversicherung Genehmigung

  • Bedürfen der Abschluss und die Kündigung einer Unfallversicherung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung ?

    (Zur Sterbegeldversicherung vgl.
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…344#post1169344 )

    Genehmigungspflichtiger Abschluss einer Lebensversicherung, im Fall des § 1907 BGB, vgl.
    BGH, Urteil vom 30. 6. 1958 - II ZR 117/57(Celle)
    NJW 1958, 1393

    Zum Abschluss von Versicherungsverträgen, § 1907 BGB, Böhm/Marburger/Spanl, Betreuungsrecht, Ausgabe 2018, Seite 197 ff.

    2 Mal editiert, zuletzt von ollik (5. November 2019 um 15:53)

  • Kündigung ist genehmigungsbedürftig, sofern bereits Leistungen bezogen werden.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Es würden sicher konkretere Antworten kommen, wenn die Frage mehr als nur dahergeschlonzt käme.

    Aber mit dem Stil: Wie ist das, wenn.... kommt man in einem Fachforum halt nicht weit. Noch dazu, ohne jeglichen Sachverhaltsbezug.

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  • Wie gesagt, wenn aus der Versicherung laufend keine Leistungen bezogen werden bzw. absehbar keine Ansprüche daraus realisiert werden sollen, spricht nichts gegen einen Wechsel.

    Ist wie beim Brötchenkauf.

    Im Übrigen empfiehlt sich so ganz allg. die Lektüre von BGH, Urteil vom 5. November 2009 - III ZR 6/09 - richtig spannend ab Rn. 17.

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  • Wenn 2 sich finden...

    Selten so einen Mist gelesen.

    Zitat

    Die Kündigung einer Versicherung ist stets genehmigungspflichtig.

    Nein. Ist es nicht. Es ist wie immer: kommt drauf an.

    Handyglasbruchscheibenversicherung kann ohne Genehmigung gekündigt werden. KfZ-Versicherung nach Stilllegung des Fahrzeugs kann ohne Genehmigung gekündigt werden. Hausratversicherung kann ohne Genehmigung gekündigt werden. Optikerbrillenversicherung kann ohne Genehmigung gekündigt werden.

    Denkt halt mal nach und postet nicht irgendwelche sachfremden Randthemen dazu. Es ging um die Unfallversicherung!


    PS: Lieber Leser, bitte die Zeitstempel und Nachbearbeitungshinweise unter den jeweiligen Antworten berücksichtigen.

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