Vormundschaft ist angeordnet, weil der Mutter die eS entzogen worden ist und der Vater "sich suizidiert hat". Das Kind ist jetzt 16 1/2 Jahre alt.
Vormund war zunächst das Jugendamt. Da in einer weiter entfernten Ortschaft die Nachlassangelegenheiten des Vaters zu klären waren/sind, wurde bezüglich der Wirkungskreise "Vertretung im Nachlassverfahren und Abwicklung des Nachlasses nach dem Erblasser sowie zur Geltendmachung der Halbwaisenrente" ein dortiger Rechtsanwalt als Mitvormund eingesetzt. Dort gibt es u.a. eine Eigentumswohnung des Erblassers. Die Erbfolge ist, wenn ich das richtig verstanden habe, noch nicht abschließend festgestellt, u. a. auch deshalb, weil die Mutter als potentielle Miterbin wohl keinen wirklich festen Wohnsitz hat. Antrag auf Nachlasspflegschaft wurde gestellt, was daraus geworden ist, weiß ich nicht.
Das Kind ist nunmehr nach Spanien entfleucht. D. h. es hält sich schon geraume Zeit dort auf, wohl in einer dem Erblasser dort gehörigen Wohnung. Oder auch nicht mehr, so genau weiß man das nicht. Was man weiß, ist dagegen:
- Es spricht nichts dafür, aber vieles dagegen, dass die Mutter die eS wieder bekommt.
- Der spanische Soziale Dienst hält den Bruder des Kind für als Vormund ungeeignet. Weitere ernst zu nehmende Verwandte gibt es wohl nicht.
- Das Kind verkommt den Berichten nach, das hiesige JA kann aber in Spanien nichts machen. Eine Rückführung nach Deutschland wird als sinnlos erachtet, das Kind wäre sofort wieder unterwegs, im günstigsten Fall nach Spanien.
Das JA stellt Antrag, es als Vormund zu entlassen "und [dass] mit Hilfe des ISD [Internationaler Sozialer Dienst] und des spanischen Sozialen Dienstes ein Vormund vor Ort in Spanien [...] bestellt wird".
Der Mitvormund stellt Antrag auf Beschluss, dass das Familiengericht der Auszahlung einer Versicherungsleistung zustimmt. Laut Schreiben der Versicherung geht es um eine R+V-Rentenversicherung, die "aufgrund des Bezugsrechts außerhalb des Nachlasses" dem Kind zusteht. Wohin das Geld ausgezahlt werden soll, schreibt keiner, der Mitvormund könnte es allerdings wegen des Wohngeld für die Eigentumswohnung sowie andere Dinge, die dort gemacht werden müssten, gut brauchen.
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Wo fange ich nun an?
Der Mitvormund dürfte für die Versicherungsleistung nicht zuständig sein. Es müsste der Vormund sein, der sie bekommt und dann für das Kind verwaltet. Andererseits wird der Mitvormund wegen der Eigentumswohnung Geld brauchen. Soll ich ihm einen Teil geben?
Mit dem ISD versuche ich dann am Montag zu telefonieren, wie das gehen soll bzw. ob in Spanien schon etwas geschehen ist.