Guten Morgen!
Eine RA von einem Unbeteiligten an einem Zivilprozess beantragt hier Akteneinsicht. Der unbeteiligte Dritte ist der Bruder des Beklagten (Kläger/Beklagter und der Dritte waren alles Mitgesellschafter einer GmbH und verstritten). Die RA sollte mir mal noch ihr begründetes Interesse hier schriftlich einreichen, was sie bisher nicht getan hat. Sie meinte wohl auch zur Geschäftsstelle, dass ihr das Urteil ausreichen würde.
Was meinst ihr? Geht das denn, wenn für mich begründetes Interesse vorliegen würde?
Ich hatte nach der ZPO die Akte hier erstmal an die Direktorin weitergegeben, da es da hieß bei unbet. Dritten sei die Verwaltung verantwortlich. Nun hats die Direktorin aber wieder an mich zurück verwiesen.
Danke!