Im Jahre 2016 und 2017 erfolgten - nach Anhörung des Betroffenen - Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse,
einmal über 528.--€ (im Jahre 2016, keine Rechtsmittel gegeben) und einmal über 1.400.--€ (im Jahre 2017).
Die Beschlüsse wurden nur per einfachen Brief an die Beteiligten versandt. Rechtskraftzeugnisse wurden nicht erteilt bzw. auf den Beschlüssen angebracht. Die Vergütungen sind bis heute nicht bezahlt. Der Betroffene ist Ende 2017 verstorben, ein Erbschein wurde bisher nicht beantragt.
Der Berufsbetreuer hat jetzt vollstreckbare Ausfertigungen der Beschlüsse beantragt, da er vollstrecken will bzw. Verjährung befürchtet.
Können die Rechtskraftzeugnisse und die vollstreckbaren Ausfertigungen bei dieser Sachlage erteilt werden ?