• Hab mal eine Frage an euch - wie Ihr das so seht :) Ein Vater (Hauptbeteiligter an Partnerschaftsgesellschaft) möchte seinen minderjährigen Sohn im Rahmen einer stillten Unterbeteiligung an der Gesellschaft beteiligen. Als Einlage erhält der Minderjährige 30 000 € geschenkt. Zuerst wird folgender Unterbeteiligungsvertrag eingereicht: […] Der Unterbeteiligte ist an dem aus den Hauptbeteiligten entfallenden laufenden Ergebnisanteilt (Gewinn und Verlust) der Hauptgesellschaft gemäß steuerlicher Gewinnermittlung jeweils mit 5,00 %, maximal 9000 € beteiligt. Verluste werden dem Unterbeteiligten bis zu maximal 30000 € (Höhe der Einlage) zugewiesen. […] Das ganze ging dann auch ewig so hin und her - bis ich das Verfahren jetzt eigentlich endlich mal abschließen wollte. Jetzt teilt mir der Pfleger mit, dass der KV folgende Veränderung möchte: Es soll alles gleich bleiben, außer, dass der Minderjährige nicht mit 9000 €, sondern nur mit 5000 € beteiligt werden soll. Es ist mir klar, dass der Minderjährige dadurch keinen direkten Nachteil erleidet, da er sowieso nur bis zur geschenkte Einlage haftet und das Geschäft auch bei einem verringerten Gewinn vorteilhaft bleibt aber irgendwie finde ich das seltsam. Vielleicht bin ich aber auch wieder nur etwas übervorstichtig. Was meint ihr so spontan dazu ?

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