Liebes Forum,
die Suchfunktion hat mich leider nicht schlauer gemacht. Ich habe folgendes Problem:
In meiner Nachlasspflegschaft hat der NL-Pfl. den Nachlass vollständig abgewickelt und ich würde die Pflegschaft gerne aufheben.
Es gab etwas Geld, eine zu räumende Wohnung und einen PKW. Der NL-Pfl. hatte mit dem Vermieter eine Vereinbarung getroffen, wonach die Wohnung vom Nachlasspfleger geräumt wird und dem Vermieter der Erlös aus der Wohnungsräumung (abzüglich Räumungskosten) zusteht (es bestanden schon zuvor Mietrückstände), da es in der Wohnung einige (vermeintlich wertvolle) Gegenstände gab und nicht nur Schrott. Genau das ist dann auch passiert, die Wohnung wurde geräumt, die Räumungsfirma hat alles verwertbare verwertet und nach Abzug der Räumungskosten den Erlös an den Nachlasspfleger gezahlt. Dieser hat den Erlös an den Vermieter weitergeleitet. Daneben wurden nur Gerichtskosten und die Vergütung des Nachlasspflegers bedient (aus dem vorhandenen Geldvermögen und dem Erlös des Verkaufs des PKW), danach war der Nachlass bereits erschöpft.
Nunmehr meldet sich der Anwalt des Vermieters laufend zur Akte und verlangt, dass das Nachlassgericht den Nachlasspfleger anweist, seine restliche Forderung zu begleichen. Außerdem habe der Nachlasspfleger die getroffene Vereinbarung nicht eingehalten und unberechtigt andere Gläubiger befriedigt. Trotz aufklärenden Schreiben des Nachlasspflegers und des Nachlassgerichts an den Anwalt kehrt keine Ruhe ein.
So viel zum Sachverhalt in der Kurzform.
Meines Erachtens nach ist die Pflegschaft aufzuheben, da der Nachlass erschöpft ist und das Bedürfnis für die Pflegschaft entfallen. Auch kann ich aus Sicht des Nachlassgerichts kein Fehlverhalten des Nachlasspflegers erkennen. Und im Übrigen wären solche vermeintlichen Ansprüche doch im Klageweg (Prozessgericht) zu klären und nicht im Rahmen meiner Nachlasspflegschaft?
Wenn ich die Pflegschaft jetzt aufhebe, nehme ich dem Vermieter die Möglichkeit den Nachlasspfleger (der dann keiner mehr wäre) in Anspruch zu nehmen, wenn er dies denn im Prozessweg geklärt haben möchte?
Und kann/darf/muss ich dem Vermieter den Aufhebungsbeschluss zustellen? Wäre es Beschwerdeberechtigt?
Danke