Hallo zusammen,
ich habe irgendwie eine doofe Sache, bei der ich nicht so recht weiter weiß.
Es wurde Ergänzungspflegschaft für zwei minderjährige Kinder angeordnet. Diese sind Teil der Erbengemeinschaft, welche Eigentümerin einer Wohnung ist. Die Erbengemeinschaft soll auseinandergesetzt und die Wohnung veräußert werden.
Nun hatte der Vater mitgeteilt, dass das ganze bis nächstes Jahr zurückgestellt werden soll. Der Sohn wird jedoch im Februar volljährig, sodass die Ergänzungspflegschaft für diesen aufzuheben wäre. Nun hat der Ergänzungspfleger vorher schon eine Kostenrechnung eingereicht. Ich hatte eigentlich nun vor, die Ergänzungspflegschaft für den Sohn aufzuheben und dem Kind die Kosten aufzuerlegen oder würdet ihr von der Erhebung absehen? Das Kind verfügt ja eigentlich über Vermögen aus der Erbengemeinschaft.
Was mache ich mit der Kostenrechnung? Aus der Staatskasse kann ich ja bislang, da noch keine Kostenentscheidung getroffen ist, nicht erstatten oder? Was mache ich dann mit der Rechnung, sobald eine Kostenentscheidung getroffen wurde? Dem Vater übersenden, wenn ich dem Kind die Kosten auferlege? Kann ein Kostenfestsetzungsbeschluss gegen das Kind ergehen?
Wie gesagt, ich stehe wohl etwas auf dem Schlauch.