Schuldner (S) übt seit Eröffnung seines Insolvenzverfahrens eine selbständige Tätigkeit aus, die der IV direkt zum Eröffnungstag gem. § 35 II InsO freigegeben hat.
Nun endet in einem halben Jahr die Abtretungserklärung. Endet damit dann auch die Verpflichtung, Zahlungen nach § 35 Abs.2, 295 Abs. 2 InsO abzuführen? Das Verfahren wird nämlich noch eine Weile eröffnet sein (langwieriger Forderungseinzug). Wäre S angestellt, würde er ja nach Anlauf seiner Abtretungserklärung sein Gehalt wieder voll bekommen, aber gilt das auch für die Zahlungen nach § 35 Abs.2, 295 Abs. 2 InsO?