Pfüb - Nachweis der Fälligkeit der Forderung?

  • Hallo zusammen,

    vollstreckt werden soll aus einem Vergleich, der u.a. folgendes regelt:

    Antragsgegner verpflichtet sich 6.500 € zu zahlen. Davon sind 2.000 € sofort fällig, die restlichen 4.500 € werden in Raten á 50,00 € gezahlt. Sollte der Antragsgegner mit mehr als drei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug geraten, wird die Restsumme von 4.500 € fällig.

    Einfache Vollstreckungsklausel wurde erteilt in 2018, im Sep. 2019 wurde der Vergleich von Anwalt zu Anwalt gemäß § 195 ZPO zugestellt.

    Mit dem Pfüb vollstreckt werden soll nun ein Betrag in Höhe von 4.400 €.

    Muss ich als Vollstreckungsgericht die Fälligkeit nun überprüfen? Eine Forderungsaufstellung aus der sich die Zahlungen ergeben würden, habe ich noch nicht.

  • Die Suche hat da einige Ergebnisse zum Thema Verfallklausel.

    Im Grundsatz ist der Schuldner in der Nachweispflicht, es sei denn, Du kannst aus der Abrede mit einem Auge erkennen, dass ein Verzug noch nicht eingetreten sein kann
    (bspw. Vergleich vom 01.01.19 mit halbjährlichen Zahlungsterminen).

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