Hallo zusammen,
vollstreckt werden soll aus einem Vergleich, der u.a. folgendes regelt:
Antragsgegner verpflichtet sich 6.500 € zu zahlen. Davon sind 2.000 € sofort fällig, die restlichen 4.500 € werden in Raten á 50,00 € gezahlt. Sollte der Antragsgegner mit mehr als drei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug geraten, wird die Restsumme von 4.500 € fällig.
Einfache Vollstreckungsklausel wurde erteilt in 2018, im Sep. 2019 wurde der Vergleich von Anwalt zu Anwalt gemäß § 195 ZPO zugestellt.
Mit dem Pfüb vollstreckt werden soll nun ein Betrag in Höhe von 4.400 €.
Muss ich als Vollstreckungsgericht die Fälligkeit nun überprüfen? Eine Forderungsaufstellung aus der sich die Zahlungen ergeben würden, habe ich noch nicht.