Ich habe hier folgenden Sachverhalt:
Das handschriftliche Testament der Eheleute lautet wortwörtlich wie folgt:
A) Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Tod des Längstlebenden sollen Erben sein unsere Kinder x,y,z
B) Ersatzerben sind die Abkömmlinge unserer Kinder
C) Wir widerrufen hiermit unser gemeinsames Testament aus den Vorjahren, welches und verloren gegangen ist.
D) Wir berufen nunmehr hiermit gegenseitig den Überlebenden von uns zu seinem alleinigen Vorerben. Dieser soll von allen gesetzlichen Beschränkungen befreit sein. Die Vorerbschaft dauert bis zum Tode des Überlebenden. Diese Pflichtteilsbeschränkung soll die Erben abhalten, keine Forderungen an den Überlebenden stellen zu können.
Es kommt, wie es kommen muss.
Erbscheinsantrag der Ehefrau nach dem nun verstorbenen Ehemann, der Sie als unbeschränkte Alleinerbin (keine Vorerbin) ausweisen soll.
Ich habe eine Einverständniserklärung aller unter A genannten "Schlusserben", dass sie mit einer Erteilung des Erbscheins der Ehefrau als unbeschränkte Alleinerbin einverstanden sind.
Normalerweise drücke ich mal ein Auge zu, wenn alle Beteiligten mit der Beantragung einverstanden sind.
Aber hier sehenden Auges von dem Passus unter D vorbeizusehen, widerstrebt sich mir irgendwie.
Was meint ihr?